Donnerstag, 24. Januar 2008

Verstoß gegen die Funkdienstordnung bei der Taxi-München eG

Immer mehr Unternehmer erhalten seit geraumer Zeit Post von der Genossenschaft der Taxi München eG in der wegen eines Verstoßes gegen die Funkdienstordung eine Gebühr für einen erhöten Verwaltungsaufwand erhoben wird. In der Funkdienstordnung findet sich eine solche Regelung nicht, anscheinend wird hier willkürlich eine Gebühr erhoben um den Unternehmer abzustrafen. Wie die Genossenschaft auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand von 100 € kommt, das kann ein Taxifahrer mit seinem geringen Verdienst nicht nachvollziehen.


Taxi München Selbstverständlich sollen Sanktionen für den Fahrer beim Verstoß gegen die Funkdienstordnung möglich sein. Aber mit den undurchdachten Bestrafungsmaßnahmen trifft man die Falschen. Es wird das Fahrzeug mit seinen Fahrer bestraft, aber nicht der Fahrer direkt, der den Verstoß gegen die Funkdienstordung verursachte. Gerade bei Taxiunternehmen, bei denen die Fahrer häufig die Fahrzeuge durchwechseln, stellt dies eine Ungerechtigkeit dar. Den Unternehmer zu bestrafen für etwas, was er nicht getan hat, widerspricht jeden Gerechtigkeitssinn.

Man kann nur jeden Unternemer empfehlen diese Strafen nicht zu bezahlen, da jede Rechtsgrundlage fehlt, um diese überzogenen Verwaltungsgebühren zu fordern.

Natürlich hat dazu die Genossenschaft eine eigene Rechtsvorstellung wie wir aus Vergangenheit wissen.




Mittwoch, 23. Januar 2008

Neue Regelung beim Sozialversicherungsausweis

Bis 1000 Euro Bußgeld beim Verstoß gegen die Mitführungspflicht

Für Personen des Personen und Güterverkehrs besteht Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweis. Diese Beschäftigten müssen den Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit mitführen, um ihn bei einer Zollkontrolle vorlegen zu können. Der Ausweis erhält nur seine Gültigkeit wenn ein Passbild eingeklebt worden ist.

Ab dem 1.1 12008 kann beim Verstoß gegen die Mitführungspflicht ein Bußgeld bis 1000 Euro verhängt werden. Die bisherige Ersatzvorlage eines Personalausweises wird nicht mehr akzeptiert.

Dienstag, 8. Januar 2008

Sexclubs in München

In München hatte man durch eine strikte Sperrbezirk-Regelung die Bordelle an den Stadtrand, verdrängt. Da sie meisten Fällen für den Gast schwer auffindbar sind werden die Taxifahrer mit Trinkgeldern und Prämien geködert um die Gäste in die Bordelle zu bringen. Aber dabei ist Vorsicht geboten, bei der Überredung des Fahrgastes einen gewissen Club zu besuchen, besteht die Gefahr sich mit der Förderung der Prostitution strafbar zu machen.
Der Taxifahrer muss über die Rotlichtszene in München informiert sein um seine Fahrgäste bestens zu beraten. Eine Liste der Sex-Clubs und s der Standorte der Strassenstrichs wird auf dem Taxiportal aufgelistet.

Donnerstag, 27. Dezember 2007

Doppelkarte wird abgeschafft

Ab dem 1. März 2008 wird die Doppelkarte als Versicherungsnachweis von dem elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.

Der Versicherungnehmer erhält bei Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Code-Nummer. Unter dieser Code-NUmmer hat die Versicherungsgesellschaft in einem Zentralrechner des Kraftfahr-Bundesamtes die versicherungsrelevaten Daten abgespeichert. Mit dieser Nummer kann die Zulassungsstelle die Daten von den Zentarlrechner abrufen und überprüfen ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

Mit der Abschaffung der Doppelkarte werden die Bearbeitungszeiten bei der Zulassung eines Fahrzeuges verkürzt.

Freitag, 21. Dezember 2007

Einführung des Datenfunk bei der Taxi München eG


Datenfunk in München

Nun wird es endlich wahr, auch die Taxi München eG bekommt einen Datenfunk. Die unerträglich lange Testphase ist nun endlich vorrüber.

Der Anschaffungspreis konnte unter mit 985 € netto unter der 1000 € Marke gehalten werden. Derzeit ist eine Abindung nur zum Hale-Taxameter möglich. An einer technischen Umsetzung mit dem Argo-Kienzle 1150 wird noch gearbeitet.
Die Geräte können ab 2006 in der Zentrale gegen Bezahlung abgeholt werden.
Zur Bedienung des Datenfunks ist eine Schulung nötig, diese kostet 35 € netto (41,65 €). In diesen Kosten ist der Ausweis und ein Handbuch enthalten.
Bei Schichtbeginn muss sich der Fahrer mittels der Magentkarte anmelden und bei Schichtende wieder abmelden.

Donnerstag, 13. Dezember 2007

Aufhebungsvertrag

Im Taxigewerbe kommt es öfters vor, das der Taxifahrer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden will. In diesen Fall sollte man auf einen Aufhebungsvertrag mit seinen Mitarbeiter bestehen.
Der Aufhebungsvertrag sollte folgendes enthalten.

  • Datum der Aufhebung
  • Abgeltung des Jahresurlaubes
  • das keine Abfindung gezahlt wird
  • die Verschwiegenheitspflicht
  • Mitteilungsplicht

Damit schützt sich der Arbeitgeber vor unliebsamen Überraschungen.

DerAufhebungsvertrag muss schriftlich verfasst werden.

Freitag, 23. November 2007

Taxi-Einzelunternehmer im Visier des Zolls

Nachdem in den letzten Jahren die Taxi-Mehrwagenunternehmer besonders stark überprüft und kontrolliert wurden schient sich Erkenntnis bei den Prüfern durchzusetzen, das besonders die Einzelunternehmer die schwarzen Schafe im Taxigewerbe sind.
Mit den Erfahrungswerten die bei den Großunternehmern gesammelt und ausgewertet wurden werden jetzt die Kleinunternehmen verglichen. Da soll es immer noch Unternehmen geben die unter 3.000 € Umsatz im Monat angeben und konnten in der Vergangenheit sicher sein nicht kontrolliert werden.

Der Einzelunternehmer hat keine Mitwisser über die Beträge die er dem Finanzamt vorenthält, ein Unternehmen mit mehreren Arbeitnehmern hat immer diese auch als Mitwisser. Das bedeutet, das ein unzufriedener Taxifahrer mit seinen Wissen seinen Taxiunternehmer unter Druck setzen könnte. Daher kann sich ein Unternehmer diesen Risiko gar nicht aussetzen.

Mehrwagenunternehmer sind an regelmäßige Prüfungen durch die Sozialkassen und Finanzamt gewöhnt und sind auch deswegen gezwungen den Betrieb ordentlich zu führen, dagegen der Einzelunternehmer keine Kontrollen kennt und sich deswegen in Sicherheit wiegt.

Deswegen ist es zu begrüßen, das der Zoll endlich auf der richtigen Spur ist und somit mithilft das Gewerbe zu bereinigen. Zuerst musste der Zoll natürlich die Großunternehmen unter die Lupe nehmen, allein aus wirtschaftlichen Gründen, auch um mit Erfolgsmeldungen glänzen zu können. Ein paar Groß-Taxiunternehmen boten auch genügend Stoff dazu (siehe Groh).

Wenn der Vertreter der Einzelunternehmer, Hans Meisner (wiedergewählter vorbestrafter Chef der Taxi-München eG) öffentlich vor amtlichen Gewerbevertretern und im Taxikurier seine Einzelunternehmer beschwichtigt, der einzuführende Datenfunk stelle mit der Datenspeicherung keine Überprüfbarkeit dar, dann spricht das Bände.

Immer wieder hört man das Argument, von den Kleinunternehmern, ohne das Schwarzgeld könne man nicht überleben, somit wird der Rechtsbruch mit dem Überlebenskampf entschuldigt.

Besonders ärgerlich ist wenn diese Kleinunternehmer noch dazu Personal beschäftigen, zumeist ohne Anmeldung, ohne Lohnnebenkosten. Hiermit treten sie in Konkurrenz zu den Mehrwagenunternehmern, die auf das Personal angewiesen sind. Der Taxifahrer, der kurzsichtig nur an den augenblicklichen Verdienst denkt (und davon gibt es viele), wird bei dem Taxiunternehmern fahren, bei dem er sich die Sozialabgaben und Lohnsteuer sparen kann.
Um diesen Missstand zu beseitigen, müssten wesentlich mehr Kontrollen auf der Strasse stattfinden.

Wenn sich in unseren Betrieb zehn Taxifahrer vorstellen, wollen neun davon keine oder nur geringe Abgaben zahlen. Aber alle Taxifahrer die wir abweisen finden innerhalb kürzester Zeit einen Job, aber zumeist nicht bei den Mehrwagenunternehemern.

Fazit: Gratulation an den Zoll, jetzt seit ihr auf der richtigen Spur. Es ist natürlich weit aufwendiger viele kleine Unternehmer zu kontrollieren und nicht so medienwirksam, aber wenn der Kleinunternehmer auch mit Kontrollen rechnen muss werden automatisch mehr Umsätze an die Sozialkassen und das Finanzamt gemeldet.

Dienstag, 20. November 2007

Weihnachtsgeld


In Deutschland erhält jeder zweite Arbeitnehmer noch Weihnachtsgeld, besonders in den finanzkräftigen Unternehmen. Dazu gehört die Taxibranche aber nicht und deswegen wird im Allgemeinen kann Weihnachtsgeld an die Arbeitnehmer ausbezahlt.

Als erste Form der Weihnachtszuwendung erhielten die Schuster ein Stück Leder von ihren Meister, um sich selbst ein paar Schuhe zu machen.
Der öffentliche Dienst erhielt ab 1956 eine Sonderzuwendung zu Weihnachten, auch immer mehrer Betriebe zahlten zusätzlich ein Weihnachtsgeld.
Dae Name bezieht sich auf das christliche Weihnachtsfest und sollte zum Kauf von Geschenken dienen um so das Weihnachtsfest zu verschönern.

In der Zeit der knappen Kassen ist das Weihnachtsgeld auf dem Rückzug und immer mehr Firmen stellen diese Sonderzuwendungen ein.

Dienstag, 13. November 2007

Mogelpackung Garantieleistung bei VW

Nachdem Volkswagen seine Marktanteile auf dem Taximarkt ausbauen konnte, besonders durch die technischen Probleme und falsche EnergiepolitikChrysler, verschenken sie ihr Erworbenes leichtfertig.
Der größte Teil der Kunden wechselten von Mercedes auf Volkswagen und waren großzügige Garantieleistungen gewöhnt. Nun wird der Taxikunde bei VW plötzlich mit einer intoleranten Handhabung der Garantieleistungen konfrontiert.
Zum Beispiel, das unverzichtbare Leihtaxi im Reparaturfall. In unseren Betrieb gab es bei jeder Abrechnung mit dem Leihtaxi Probleme, wenn die Serviceintervalle nicht genau eingehalten wurden, wird das Leihtaxi verweigert.

Im dritten Jahr gewährt Volkswagen eine erweiterte Garantie, in dieser Zeit erhält der Taxikunde 70% der Materialkosten erstattet, 30% und die Arbeitszeit muss er selbst bezahlen. Aber auch hier wird dieses verweigert wenn der Serviceplan nicht lückenlos eingehalten wurde.

Unser Betrieb wurde von VW geködert, mit den Versprechen die kleineren Servicearbeiten selbst durchführen zu können, wie Ölwechsel, Filterwechsel usw. , plötzlich werden uns Garantieleistungen verweigert, weil unsere Fahrzeuge (Touran, Passat) nicht alle 30.000 km zum Service vorgefahren sind.

Bei der Neuanschaffung eines Taxis sollte unbedingt der enorme Kostenfaktor Garantieleistung mit einberechnet werden. Auch der Zahnriemenwechsel, der alle 120.000 km bei einem Touran oder Passat fällig ist und das teure Longlifeöl, das diese Fahrzeuge benötigen, darf als Kostenfaktor nicht übersehen werden. Die Kalkualtion sollte man mit dem niedrigeren Wiederverkaufswert abschließen.

Man sollte sich nicht durch den geringeren Verkaufspreis eines Touran oder Passat täuschen lassen, sondern einen besonderen Augenmerk auf die Kosten während des Betriebs achten. Und hier schneidet VW im Vergleich zu Mercedes schlecht ab.

Freitag, 9. November 2007

Online-Rechnungen

Immer häufiger wird man mit Rechnungen konfrontiert, die Online versandt werden. Dies spart den Versender enorme Kosten, da das Versenden einer herkömmlichen Rechnung ca. 4,00 € und das einer Online-Rechnungen nur 0,15 € kostet.

Um die Vorsteuerabzug einer solchen Online-Rechnung geltend zu machen muss jedoch einiges beachtet werden. Eine gültige Rechnung muss mit einer digitalen Signatur versehen sein. Der Rechnungsempfänger muss die Signatur und das Zertifikat auf ihre Gültigkeit überprüfen. Dieser Prüfungsvorgang muss protokolliert und mit dem Rechnungseingang archiviert werden.

Dadurch will der Gesetzgeber die Manipulationmöglichkeit der digitalen Medien einschränken. In der Praxis bedeutet die einen erhöhten Verwaltungaufwand.

Es gibt die Möglichkeit seine Rechnungen über das Internet überprüfen zu lassen und kann sich eine Bescheinigung über die Gültigkeit des Zertifikats ausdrucken lassen.

Wem der Audwand noch zu groß ist, sollte mit seinen Lieferanten, die Zusendung der Rechnung mit der Post vereinbaren.