Freitag, 29. Februar 2008

Kommunalwahl in München 2008

Die Kommunalwahl findet am 2. März 2008 in München statt. Als Oberbürgermeisterkanditat der CSU versucht es diesmal Josef Schmid, den derzeitigen Oberbürgermeister Christian Ude der seit 1993 im Amt ist, zu stürzen. Aber bereits ein Wahlplakat, auf dem die Videoszene der ausländischen Jugendlichen zu sehen ist, wie diese eien Rentner verprügeln mußte wegen mehrfachen Protest wieder entfernt werden.

Welche Partei und Kanditat für das Taxigewerbe in München besser ist läßt sich kaum beantworten. Ude als Transrapitgegener oder Schmid als Befürworter? Hier stellt sich auch die Frage ob der Transrapid überhaupt dem Taxigewerbe schadet.

Auch bei dem Wahlkampfthema der Sicherheit, dessen Zielgruppe die ausländischen kriminellen Jugendlichen sind, das leicht in eine Ausländerfeindlichkeit umschlagen kann, schadet dem Ruf der weltoffenen Stadt, und somit dem Taxigewerbe, die ja auch im erheblichen Ausmaß von den Besuchern der Stadt leben.

Manche Wahlplakate, von diversen Bürgerinitiativen (so tarnen sich diesmal die rechten Randgruppen) die nach Ordnung schreien, lassen Böses ahnen.

Bei der letzten Wahl haben nur 51% der Wahlberechtigten ihr Wahlrecht genutzt.

Man kann nur hoffen das die Bürger ihr Wahlrecht dieses Jahr besser nützen.

Freitag, 15. Februar 2008

Das Agfa Hochhaus wird gesprengt

Das 52 m hohe Agfa Hochhaus in der Tegernseer-Landstrasse wird am 17. Februar 2008 um 12:00 gesprengt. Um die Anwohner vor herumfliegenden Teiel zu schützen werden sie zeitweise evakuiert.
An der Stelle entsteht der neue "Agfa Park Giesing" mit 1000 Wohnungen, Läden und einem Hotel mit 1200 Betten das bis zum Jahr 2012 fertiggestellt sein wird.

Fördermaßnahmen von VW in 2008

Volkswagen gewährt allen Taxi- und Mietwagenunternehmern einen Nachlaß von 20%. Bis zum 30.4.2008 erhält man eine zusätzliche Taxi-Prämie auf den Touran, Passat Limosine und Varant von 1.000 € und für den Sharan 3.000 € wenn das Fahrzeug mit einem Taxi- und Mietwagenpaket ausgestattet wurde.
Die Fahrzeuge werden mit einem Zinsatz von 3,9% mit einer maximalen Laufzeit von 60 Monaten finanziert.

Donnerstag, 24. Januar 2008

Verstoß gegen die Funkdienstordnung bei der Taxi-München eG

Immer mehr Unternehmer erhalten seit geraumer Zeit Post von der Genossenschaft der Taxi München eG in der wegen eines Verstoßes gegen die Funkdienstordung eine Gebühr für einen erhöten Verwaltungsaufwand erhoben wird. In der Funkdienstordnung findet sich eine solche Regelung nicht, anscheinend wird hier willkürlich eine Gebühr erhoben um den Unternehmer abzustrafen. Wie die Genossenschaft auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand von 100 € kommt, das kann ein Taxifahrer mit seinem geringen Verdienst nicht nachvollziehen.


Taxi München Selbstverständlich sollen Sanktionen für den Fahrer beim Verstoß gegen die Funkdienstordnung möglich sein. Aber mit den undurchdachten Bestrafungsmaßnahmen trifft man die Falschen. Es wird das Fahrzeug mit seinen Fahrer bestraft, aber nicht der Fahrer direkt, der den Verstoß gegen die Funkdienstordung verursachte. Gerade bei Taxiunternehmen, bei denen die Fahrer häufig die Fahrzeuge durchwechseln, stellt dies eine Ungerechtigkeit dar. Den Unternehmer zu bestrafen für etwas, was er nicht getan hat, widerspricht jeden Gerechtigkeitssinn.

Man kann nur jeden Unternemer empfehlen diese Strafen nicht zu bezahlen, da jede Rechtsgrundlage fehlt, um diese überzogenen Verwaltungsgebühren zu fordern.

Natürlich hat dazu die Genossenschaft eine eigene Rechtsvorstellung wie wir aus Vergangenheit wissen.




Mittwoch, 23. Januar 2008

Neue Regelung beim Sozialversicherungsausweis

Bis 1000 Euro Bußgeld beim Verstoß gegen die Mitführungspflicht

Für Personen des Personen und Güterverkehrs besteht Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweis. Diese Beschäftigten müssen den Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit mitführen, um ihn bei einer Zollkontrolle vorlegen zu können. Der Ausweis erhält nur seine Gültigkeit wenn ein Passbild eingeklebt worden ist.

Ab dem 1.1 12008 kann beim Verstoß gegen die Mitführungspflicht ein Bußgeld bis 1000 Euro verhängt werden. Die bisherige Ersatzvorlage eines Personalausweises wird nicht mehr akzeptiert.

Dienstag, 8. Januar 2008

Sexclubs in München

In München hatte man durch eine strikte Sperrbezirk-Regelung die Bordelle an den Stadtrand, verdrängt. Da sie meisten Fällen für den Gast schwer auffindbar sind werden die Taxifahrer mit Trinkgeldern und Prämien geködert um die Gäste in die Bordelle zu bringen. Aber dabei ist Vorsicht geboten, bei der Überredung des Fahrgastes einen gewissen Club zu besuchen, besteht die Gefahr sich mit der Förderung der Prostitution strafbar zu machen.
Der Taxifahrer muss über die Rotlichtszene in München informiert sein um seine Fahrgäste bestens zu beraten. Eine Liste der Sex-Clubs und s der Standorte der Strassenstrichs wird auf dem Taxiportal aufgelistet.

Donnerstag, 27. Dezember 2007

Doppelkarte wird abgeschafft

Ab dem 1. März 2008 wird die Doppelkarte als Versicherungsnachweis von dem elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.

Der Versicherungnehmer erhält bei Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Code-Nummer. Unter dieser Code-NUmmer hat die Versicherungsgesellschaft in einem Zentralrechner des Kraftfahr-Bundesamtes die versicherungsrelevaten Daten abgespeichert. Mit dieser Nummer kann die Zulassungsstelle die Daten von den Zentarlrechner abrufen und überprüfen ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

Mit der Abschaffung der Doppelkarte werden die Bearbeitungszeiten bei der Zulassung eines Fahrzeuges verkürzt.

Freitag, 21. Dezember 2007

Einführung des Datenfunk bei der Taxi München eG


Datenfunk in München

Nun wird es endlich wahr, auch die Taxi München eG bekommt einen Datenfunk. Die unerträglich lange Testphase ist nun endlich vorrüber.

Der Anschaffungspreis konnte unter mit 985 € netto unter der 1000 € Marke gehalten werden. Derzeit ist eine Abindung nur zum Hale-Taxameter möglich. An einer technischen Umsetzung mit dem Argo-Kienzle 1150 wird noch gearbeitet.
Die Geräte können ab 2006 in der Zentrale gegen Bezahlung abgeholt werden.
Zur Bedienung des Datenfunks ist eine Schulung nötig, diese kostet 35 € netto (41,65 €). In diesen Kosten ist der Ausweis und ein Handbuch enthalten.
Bei Schichtbeginn muss sich der Fahrer mittels der Magentkarte anmelden und bei Schichtende wieder abmelden.

Donnerstag, 13. Dezember 2007

Aufhebungsvertrag

Im Taxigewerbe kommt es öfters vor, das der Taxifahrer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden will. In diesen Fall sollte man auf einen Aufhebungsvertrag mit seinen Mitarbeiter bestehen.
Der Aufhebungsvertrag sollte folgendes enthalten.

  • Datum der Aufhebung
  • Abgeltung des Jahresurlaubes
  • das keine Abfindung gezahlt wird
  • die Verschwiegenheitspflicht
  • Mitteilungsplicht

Damit schützt sich der Arbeitgeber vor unliebsamen Überraschungen.

DerAufhebungsvertrag muss schriftlich verfasst werden.

Freitag, 23. November 2007

Taxi-Einzelunternehmer im Visier des Zolls

Nachdem in den letzten Jahren die Taxi-Mehrwagenunternehmer besonders stark überprüft und kontrolliert wurden schient sich Erkenntnis bei den Prüfern durchzusetzen, das besonders die Einzelunternehmer die schwarzen Schafe im Taxigewerbe sind.
Mit den Erfahrungswerten die bei den Großunternehmern gesammelt und ausgewertet wurden werden jetzt die Kleinunternehmen verglichen. Da soll es immer noch Unternehmen geben die unter 3.000 € Umsatz im Monat angeben und konnten in der Vergangenheit sicher sein nicht kontrolliert werden.

Der Einzelunternehmer hat keine Mitwisser über die Beträge die er dem Finanzamt vorenthält, ein Unternehmen mit mehreren Arbeitnehmern hat immer diese auch als Mitwisser. Das bedeutet, das ein unzufriedener Taxifahrer mit seinen Wissen seinen Taxiunternehmer unter Druck setzen könnte. Daher kann sich ein Unternehmer diesen Risiko gar nicht aussetzen.

Mehrwagenunternehmer sind an regelmäßige Prüfungen durch die Sozialkassen und Finanzamt gewöhnt und sind auch deswegen gezwungen den Betrieb ordentlich zu führen, dagegen der Einzelunternehmer keine Kontrollen kennt und sich deswegen in Sicherheit wiegt.

Deswegen ist es zu begrüßen, das der Zoll endlich auf der richtigen Spur ist und somit mithilft das Gewerbe zu bereinigen. Zuerst musste der Zoll natürlich die Großunternehmen unter die Lupe nehmen, allein aus wirtschaftlichen Gründen, auch um mit Erfolgsmeldungen glänzen zu können. Ein paar Groß-Taxiunternehmen boten auch genügend Stoff dazu (siehe Groh).

Wenn der Vertreter der Einzelunternehmer, Hans Meisner (wiedergewählter vorbestrafter Chef der Taxi-München eG) öffentlich vor amtlichen Gewerbevertretern und im Taxikurier seine Einzelunternehmer beschwichtigt, der einzuführende Datenfunk stelle mit der Datenspeicherung keine Überprüfbarkeit dar, dann spricht das Bände.

Immer wieder hört man das Argument, von den Kleinunternehmern, ohne das Schwarzgeld könne man nicht überleben, somit wird der Rechtsbruch mit dem Überlebenskampf entschuldigt.

Besonders ärgerlich ist wenn diese Kleinunternehmer noch dazu Personal beschäftigen, zumeist ohne Anmeldung, ohne Lohnnebenkosten. Hiermit treten sie in Konkurrenz zu den Mehrwagenunternehmern, die auf das Personal angewiesen sind. Der Taxifahrer, der kurzsichtig nur an den augenblicklichen Verdienst denkt (und davon gibt es viele), wird bei dem Taxiunternehmern fahren, bei dem er sich die Sozialabgaben und Lohnsteuer sparen kann.
Um diesen Missstand zu beseitigen, müssten wesentlich mehr Kontrollen auf der Strasse stattfinden.

Wenn sich in unseren Betrieb zehn Taxifahrer vorstellen, wollen neun davon keine oder nur geringe Abgaben zahlen. Aber alle Taxifahrer die wir abweisen finden innerhalb kürzester Zeit einen Job, aber zumeist nicht bei den Mehrwagenunternehemern.

Fazit: Gratulation an den Zoll, jetzt seit ihr auf der richtigen Spur. Es ist natürlich weit aufwendiger viele kleine Unternehmer zu kontrollieren und nicht so medienwirksam, aber wenn der Kleinunternehmer auch mit Kontrollen rechnen muss werden automatisch mehr Umsätze an die Sozialkassen und das Finanzamt gemeldet.