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Freitag, 18. Juli 2008

Die Einführung des Fiskaltaxameter

Das Bundeskabinett hat am 4.6.2008 das „Aktionsprogramm der Bundesregierung Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ beschlossen und tritt am 1.1.2009 in Kraft.

In diesem Programm wurde auch die Einführung eines sogenanten Fiskaltaxameters beschlossen. Damit soll die Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Taxigewerbe verhindert werden.

Dazu müssen die Taxameter mit einem Fiskalchip (Smart Card)versehen werden, der manipulationssicher und kryptografisch die Daten speichert.

Bis die Taxameterhersteller dieses technisch umsetzen wird noch einige Zeit vergehen. Der Gesetzgeber verlangt das bis zum Jahre 2013 die Fahrzeuge mit dem Fiskaltaxameter ausgestattet sind.