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Donnerstag, 5. November 2009

Ausweismitführungspflicht des Taxifahrer/in

Dank dem SchwarzArbG (Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) dürfen alle Taxifahrer/innen ab dem 1.1.2009 einen amtlichen Ausweis mit sich führen. Bei Mißachtung dieser Verordnung wird ein Bußgeld von 75,00 € erhoben.

Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet sein Personal schriftlich über diese Pflichten zu informieren und dieses zu protokollieren. Auch erkann bei Mißachtung mit 1.000 € Strafe belangt werden.

Dafür ist dir Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis ab dem 1.1.2009 entfallen.

siehe auch

Samstag, 30. Juni 2007

Peking Taxifahrer als Vorbild

Ab Mitte Juli dürfen die 70.000 Pekinger Taxifahrer weder einen Bart tragen oder sich den Kopf kahlscheren lassen. Die Stadtverwaltung von Peking will somit das Images für die Olympiade 2008 aufbessern. Bereits vor zwei Monate verbot diese das Tragen von Ohrringen und allzu moderner Frisuren, auch das Rauchen und Essen in den Fahrzeugen ist ihnen verboten.

Darüber könnten wir auch mal nachdenken!

Dienstag, 30. Januar 2007

Mindestlöhne im Taxigewerbe

Der vorgeschlagene Mindestlohn von 7,50 € würde jeden Taxiunternehmer in den Ruin treiben, denn wenn der Taxifahrer einen festen Mindestlohn bekäme, hätte dieser ja keine Motivation mehr Umsatz einzufahren.

Aushilfen die knapp unter 400 € verdienen würden diese Grenzen überschreiten und sozialversicherungspflichtig werden.