Montag, 22. Oktober 2007

Besteht eine Winterreifenpflicht?

Mit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung § 2 Abs. 3a StVO von 2006 wurde auch die Anpassung der Fahrzeuge an die Wetterverhältnisse geregelt.
Aus dieser Verordnung läßt sich keine ausdrückliche Winterreifenpflich herleiten.
Wenn jedoch die Strassen mit Matsch und Schnee bedeckt sind, muss der Wagen mit Sommerrreifen stehenbleiben.
Bei Zuwiderhandlung ist ein Bußgeld von 20 € und wenn zusätzlich der Verkehr behindert wird ein Bußgeld von 40 € fällig.

Wer mit ungenügender Bereifung unterwegs ist gefährdet auch die Leistung der Kasko-Versicherung.

Fazit: Nach dem Gesetz besteht keine direkte Winterreifenpflicht, doch wer auf die Mobilität des Autos angewiesen ist, für dem besteht die Winterreifenpflicht indirekt doch.

Platin - Winterreifen

Platin der Winterreifen des Herstellers Pneuhage

Der Platin-Winterreifen von dem Hersteller Pneuhagen stellt einen hochwertigen und preisgünstigen Reifen besonders für den Taxibetrieb dar.
Bereits seit 1987 vertreibt der Hersteller die Marke Platin als erstklassiges Produkt. Der Preis des Winterreifen RP30 ist günstig für die hohe Qualität.
Partner für die Produktion waren von Anfang an namhafte Markenhersteller, die das PLATIN-Sortiment im Hinblick auf die Anforderungen des Marktes ständig weiterentwickelt haben.
Der Winterreifen wird über den Fachhandel vertrieben.

Kündigung der Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherungen haben in der Regel eine Laufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres. Wenn diese nicht gekündigt wird verlängert sich die Laufzeit in der Regel um eine Jahr.
Die Kfz-Versicherung für das Taxi stellt einen der größten Ausgaben im Taxibetrieb und daher lohnt sich ein alljährlicher Vergleich.

Wer einen besseren und güstigeren Anbieter gefunden hat muss die alte Versicherung bis spätestens zum 30.11. gekündigt haben.

Es empfiehlt sich die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu senden um einen Nachweis für die fristgemäße Kündigung zu haben.

Freitag, 28. September 2007

Mindestlohn. Petition an den Bundestag

Am 4. September 2006 reichte ein Ralf Steinicke eine Petition beim Bundestag ein, mit der Forderung den Mindestlohn auch für das Taxi und Mietwagengewerbe einzuführen.

Er begründet seinen Antrag mit dem Verweis auf das Vorhandensein des Tarifvertrages in Bayern.

Wenn sich die Unternehmen an diesen Tarifvertrag halten würden ständen die Taxis in Bayern still, denn ein Mindestlohn von 1.660 € wie von der Gewerkschaft festgeschrieben ist schlichtweg nicht bezahlbar.

Dieser Einreicher sollte sich auch mal die Frage stellen, wieviele Taxifahrer überhaupt gewerkschaftlich organisiert sind?

Vielleicht geht ihm dann ein Licht auf.

Montag, 27. August 2007

Okoberfest 2007

Das Okoberfest beginnt am 22.September 2007 und endet am 7.Oktober. Der Taxiunternehmer kann seine letzten Vorbereitungen treffen. So müssen die Fahrzeuge auf ihren technischen Zusatnd überprüft werden. Demnächst fällige Bremsbeläge oder Wartungsarbeiten vor dem Oktoberfest erledigen.

Da bei der Wies'nzeit mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist, sollte man seine im Fahrzeug mitführungspflichtige Unterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüfen.

Mitzuführen sind

  • Konzessionsauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  • HU und AU Bescheinigung
  • Tarifordnung (mit Ergänzungsblatt vom 15.05.2006)
  • Stadtplan nicht älter als 2 Jahre
  • Konzessionsschild
  • Unternehmeranschrift
  • Fahrpreis-Quittungen
  • Warnweste
  • Verbandskasten

Donnerstag, 23. August 2007

Neues Urteil zur Umsatzsteuer bei Taxifahrten

Der verminderte Umsatzsteuersatz gilt für Taxen innerhalb der Gemeinde oder wenn die Fahrt nicht mehr als 50 km beträgt.

Bei der Beförderung eines Fahrgastes zu einem Fahrziel mit einer Entfernung von 30 km und mit Abholung des gleichen Fahrgastes fasste das Finanzamt die beiden Fahrten zun einer Fahrt zusammen und veranlagte diese mit dem normalen Umsatzsteuersatz von 19%, da die Gesamtstrecke nun die 50 km überschritt.

Das BFH hat nun mit dem Urteil vom 31.05.07 V R 18/05 im Sinne der Taxiunternehmer entschieden.

Wenn der Fahrtauftrag unterbrochen wird, der Fahrer nicht auf den Fahrgast, liegen zwei getrennte Beförderungsaufträge vor, die dann jeweils mit dem verminderten Umsatzsteuerstatz veranlagt werden.

Auch wenn die Rückfahrt im Voraus vereinbart wurde gilt der verminderte Steuersatz.

Freitag, 6. Juli 2007

Rauchverbot im Taxi ab dem 1.September 2007

Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat dem Nichtraucherschutzgesetz zu und tritt am 1. September in Kraft.

Das Rauchverbot gilt nun in allen Behörden des Bundes sowie auf Bahnhöfen und Flughäfen. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel, wie Züge, Flugzeuge, Fährschiffe und Taxis sind davon betroffen.

Es sterben ca. 3.300 Nichtraucher pro Jahr an den Folgen des passiven Rauchens
Jugendliche dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr Tabakwaren kaufen. Künftig wird Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot als Ordungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld geahndet.

So müssen ab dem 1. September 2007 alle Taxis rauchfrei sein, das bedeutet, das auch für den Fahrer bei Leerfahrten, absolutes Rauchverbot herrscht.

Es besteht eine gesetzliche Hinweispflicht und so müssen alle Fahrzeuge mit einem Nichtraucherschild gekennzeichnet werden.

Samstag, 30. Juni 2007

Peking Taxifahrer als Vorbild

Ab Mitte Juli dürfen die 70.000 Pekinger Taxifahrer weder einen Bart tragen oder sich den Kopf kahlscheren lassen. Die Stadtverwaltung von Peking will somit das Images für die Olympiade 2008 aufbessern. Bereits vor zwei Monate verbot diese das Tragen von Ohrringen und allzu moderner Frisuren, auch das Rauchen und Essen in den Fahrzeugen ist ihnen verboten.

Darüber könnten wir auch mal nachdenken!

Donnerstag, 28. Juni 2007

Generalversammlung der Taxi München eG

Die Generalversammlung findet am Mittwoch, 11. Juli 2007, um 9.30 Uhr im Löwenbräu-Keller, Nymphenburger Str. 2, statt.

TAGESORDNUNG:

  1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

  2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2006 und Vorlage des Jahresabschlusses
    2006

  3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit

  4. Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Genossenschaftsverband
    Bayern. e. V.

  5. Aussprache zu den Berichten

  6. 6. Beschlussfassung der Generalversammlung
    1. Genehmigung des Jahresabschlusses 2006

    2. Behandlung des Bilanzverlustes

    3. Entlastung des Vorstandes

    4. Entlastung des Aufsichtsrates

  7. Wahlen

    1. Vorstand
      für den turnusgemäß ausscheidenden Herrn Johann Meißner, Taxi 1382, für
      den vorzeitig ausscheidenden Herrn Reinhold Siegel, Taxi 2476

    2. Aufsichtsrat
      für die turnusgemäß ausscheidenden Herr Sandor Borell, Taxi 66, Herr Alfons
      Haller, Taxi 1953 und Herr Werner Hillermann, Taxi 2060

    3. eventuelle Nachwahl
  8. Gesetzlich vorgeschriebene Satzungsänderungen (siehe Anlage)

  9. Gewerbepolitische Maßnahmen für das Münchner Taxigewerbe

  10. Kooperative Mitgliedschaft der Taxi-München eG im Landesverband e.V.

  11. Datenfunk

    1. Verlosung von 5 Datenfunkausrüstungen mit Montage

    2. Datenfunkpräsentation

  12. Verschiedenes
Gemäß der Satzung § 25 Abs. 1 sind Vertretungen durch Vollmacht nicht möglich. Zutritt haben nur Mitglieder und geladene Gäste. Stimmkarten werden nur gegen Vorlage eines amtlich, gültigen Lichtbildausweises ausgegeben.

    Mittwoch, 27. Juni 2007

    Hauptzollamt München zu Gast beim TVM

    Am 4.7.2007 findet in den Räumlichkeiten des TVM (Taxiverein München) rine Informationsveranstaltung zum Thema Schwarzarbeit statt. Der TVM konnte als Gesprächspartner den Pressesprecher des Hauptzollamtes München Herrn René Matschke gewinnen.

    Man sollte die Gelegenheit nützen, um sich über die Schwarzarbeit im Taxigewerbe aus erster Hand zu informieren.

    Die Informationsveranstaltung findet am
    Mittwoch, den 04. Juli 2007, um 10:00 Uhr
    in den Räumen des TVM, Rosenheimer Str. 139 statt.