Freitag, 6. Juli 2007

Rauchverbot im Taxi ab dem 1.September 2007

Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat dem Nichtraucherschutzgesetz zu und tritt am 1. September in Kraft.

Das Rauchverbot gilt nun in allen Behörden des Bundes sowie auf Bahnhöfen und Flughäfen. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel, wie Züge, Flugzeuge, Fährschiffe und Taxis sind davon betroffen.

Es sterben ca. 3.300 Nichtraucher pro Jahr an den Folgen des passiven Rauchens
Jugendliche dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr Tabakwaren kaufen. Künftig wird Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot als Ordungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld geahndet.

So müssen ab dem 1. September 2007 alle Taxis rauchfrei sein, das bedeutet, das auch für den Fahrer bei Leerfahrten, absolutes Rauchverbot herrscht.

Es besteht eine gesetzliche Hinweispflicht und so müssen alle Fahrzeuge mit einem Nichtraucherschild gekennzeichnet werden.