Donnerstag, 24. Januar 2008

Verstoß gegen die Funkdienstordnung bei der Taxi-München eG

Immer mehr Unternehmer erhalten seit geraumer Zeit Post von der Genossenschaft der Taxi München eG in der wegen eines Verstoßes gegen die Funkdienstordung eine Gebühr für einen erhöten Verwaltungsaufwand erhoben wird. In der Funkdienstordnung findet sich eine solche Regelung nicht, anscheinend wird hier willkürlich eine Gebühr erhoben um den Unternehmer abzustrafen. Wie die Genossenschaft auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand von 100 € kommt, das kann ein Taxifahrer mit seinem geringen Verdienst nicht nachvollziehen.


Taxi München Selbstverständlich sollen Sanktionen für den Fahrer beim Verstoß gegen die Funkdienstordnung möglich sein. Aber mit den undurchdachten Bestrafungsmaßnahmen trifft man die Falschen. Es wird das Fahrzeug mit seinen Fahrer bestraft, aber nicht der Fahrer direkt, der den Verstoß gegen die Funkdienstordung verursachte. Gerade bei Taxiunternehmen, bei denen die Fahrer häufig die Fahrzeuge durchwechseln, stellt dies eine Ungerechtigkeit dar. Den Unternehmer zu bestrafen für etwas, was er nicht getan hat, widerspricht jeden Gerechtigkeitssinn.

Man kann nur jeden Unternemer empfehlen diese Strafen nicht zu bezahlen, da jede Rechtsgrundlage fehlt, um diese überzogenen Verwaltungsgebühren zu fordern.

Natürlich hat dazu die Genossenschaft eine eigene Rechtsvorstellung wie wir aus Vergangenheit wissen.




Mittwoch, 23. Januar 2008

Neue Regelung beim Sozialversicherungsausweis

Bis 1000 Euro Bußgeld beim Verstoß gegen die Mitführungspflicht

Für Personen des Personen und Güterverkehrs besteht Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweis. Diese Beschäftigten müssen den Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit mitführen, um ihn bei einer Zollkontrolle vorlegen zu können. Der Ausweis erhält nur seine Gültigkeit wenn ein Passbild eingeklebt worden ist.

Ab dem 1.1 12008 kann beim Verstoß gegen die Mitführungspflicht ein Bußgeld bis 1000 Euro verhängt werden. Die bisherige Ersatzvorlage eines Personalausweises wird nicht mehr akzeptiert.

Dienstag, 8. Januar 2008

Sexclubs in München

In München hatte man durch eine strikte Sperrbezirk-Regelung die Bordelle an den Stadtrand, verdrängt. Da sie meisten Fällen für den Gast schwer auffindbar sind werden die Taxifahrer mit Trinkgeldern und Prämien geködert um die Gäste in die Bordelle zu bringen. Aber dabei ist Vorsicht geboten, bei der Überredung des Fahrgastes einen gewissen Club zu besuchen, besteht die Gefahr sich mit der Förderung der Prostitution strafbar zu machen.
Der Taxifahrer muss über die Rotlichtszene in München informiert sein um seine Fahrgäste bestens zu beraten. Eine Liste der Sex-Clubs und s der Standorte der Strassenstrichs wird auf dem Taxiportal aufgelistet.