Montag, 27. August 2007

Okoberfest 2007

Das Okoberfest beginnt am 22.September 2007 und endet am 7.Oktober. Der Taxiunternehmer kann seine letzten Vorbereitungen treffen. So müssen die Fahrzeuge auf ihren technischen Zusatnd überprüft werden. Demnächst fällige Bremsbeläge oder Wartungsarbeiten vor dem Oktoberfest erledigen.

Da bei der Wies'nzeit mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist, sollte man seine im Fahrzeug mitführungspflichtige Unterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüfen.

Mitzuführen sind

  • Konzessionsauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  • HU und AU Bescheinigung
  • Tarifordnung (mit Ergänzungsblatt vom 15.05.2006)
  • Stadtplan nicht älter als 2 Jahre
  • Konzessionsschild
  • Unternehmeranschrift
  • Fahrpreis-Quittungen
  • Warnweste
  • Verbandskasten

Donnerstag, 23. August 2007

Neues Urteil zur Umsatzsteuer bei Taxifahrten

Der verminderte Umsatzsteuersatz gilt für Taxen innerhalb der Gemeinde oder wenn die Fahrt nicht mehr als 50 km beträgt.

Bei der Beförderung eines Fahrgastes zu einem Fahrziel mit einer Entfernung von 30 km und mit Abholung des gleichen Fahrgastes fasste das Finanzamt die beiden Fahrten zun einer Fahrt zusammen und veranlagte diese mit dem normalen Umsatzsteuersatz von 19%, da die Gesamtstrecke nun die 50 km überschritt.

Das BFH hat nun mit dem Urteil vom 31.05.07 V R 18/05 im Sinne der Taxiunternehmer entschieden.

Wenn der Fahrtauftrag unterbrochen wird, der Fahrer nicht auf den Fahrgast, liegen zwei getrennte Beförderungsaufträge vor, die dann jeweils mit dem verminderten Umsatzsteuerstatz veranlagt werden.

Auch wenn die Rückfahrt im Voraus vereinbart wurde gilt der verminderte Steuersatz.