Freitag, 18. Juli 2008

Die Einführung des Fiskaltaxameter

Das Bundeskabinett hat am 4.6.2008 das „Aktionsprogramm der Bundesregierung Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“ beschlossen und tritt am 1.1.2009 in Kraft.

In diesem Programm wurde auch die Einführung eines sogenanten Fiskaltaxameters beschlossen. Damit soll die Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung im Taxigewerbe verhindert werden.

Dazu müssen die Taxameter mit einem Fiskalchip (Smart Card)versehen werden, der manipulationssicher und kryptografisch die Daten speichert.

Bis die Taxameterhersteller dieses technisch umsetzen wird noch einige Zeit vergehen. Der Gesetzgeber verlangt das bis zum Jahre 2013 die Fahrzeuge mit dem Fiskaltaxameter ausgestattet sind.

Donnerstag, 3. Juli 2008

Satzungsänderung bei der Versammlung der Taxi München eG

Bei der Einladung zur Ordentlichen Generalversammlung der Taxi München eG findet sich unter Punkt 8 auch eine Satzungsänderung des § 31.
Auf der Anlage zu diesem Satzungspunkt wird leider nicht erläutert, weshalb eine solche Änderung nötig ist. Hierbei sind die Punkte 1 und 2 zu kritisieren, indem die geheime Wahl erschwert werden soll und mit dem Nichtbewerten der ungültigen Stimmen ein Wahlrecht verweigert wird.

Bisher musste eine Abstimmung oder Wahl geheim durchgeführt werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dieses verlangte. Nun soll dieser Anteil auf ein Viertel der Genossenschaftmitglieder erhöht werden. Somit werden die Chancen zur geheimen Wahl deutlich verringert. Da stellt sich die Frage warum man sich freiwillig in seinen Rechten beschneiden lassen sollte.

Auch der Punkt 2 stellt einen Einschnitt in unsere Rechte dar, indem ungültige Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn man zum Beispiel mit zwei zur Wahl stehenden Kandidaten nicht einverstanden ist, ist das Abgeben einer ungültigen Stimme ein legitimes Mittel um seiner Meinung Ausdruck zu verleihen. Deswegen sollten diese Stimmen auch zur Feststellung des Stimmverhältnisses berücksichtigt werden.

Die Satzungsänderung bedeutet eine Schwächung der demokratischen Rechte der Genossenschaftmitglieder. Grundsätzlich sollte die geheime Wahl der Normalfall sein, damit kein Gruppenzwang zur öffentlichen Stimmabgabe entsteht. Das Abstimmen per Akklamation in den Versammlungen der Genossenschaft, mag zwar praktisch sein, aber so richtig frei sind die Wahlen nicht.
Erfahrungsgemäß fallen geheime Wahlen anders aus, als eine Wahl per Akklamation, die eine veraltete Form der Abstimmung darstellt. Unsere Wahlergebnisse bei einer Abstimmung per Akklamation erinnern manchmal an ehemalige Wahlen in der DDR Zeit. Freie Wahlen können immer nur geheim stattfinden.

Nach dem § 32 Abs. 2 sind 3/4 der Stimmen der abgegebenen notwendig um eine Satzungsänderung durchzuführen, hierbei ist zu beachten, das bei der Wahl bereits die ungültigen Stimmen sowie Stimmenthaltungen nicht mit zählen.

Da Ablehnung der Satzungsänderung keinen Schaden für die Genossenschaft bedeutet, aber die Genossen in ihren Rechten beschnitten werden sollen, besteht kein vernünftiger Grund den Änderungen in diesen Punkten zuzustimmen.

Wenn es die Absicht war, die Abstimmzeiten zu verkürzen, hätte eine Änderung im Punkt 1 (Bei den Wahlen wird über jedes Amt und jede Person getrennt abgestimmt) mit dem neuen Punkt 3 indem in einem Durchgang alle Kandidaten mit einem Stimmzettel ewählt werden, vollkommen ausgereicht.