Donnerstag, 27. Dezember 2007

Doppelkarte wird abgeschafft

Ab dem 1. März 2008 wird die Doppelkarte als Versicherungsnachweis von dem elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.

Der Versicherungnehmer erhält bei Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Code-Nummer. Unter dieser Code-NUmmer hat die Versicherungsgesellschaft in einem Zentralrechner des Kraftfahr-Bundesamtes die versicherungsrelevaten Daten abgespeichert. Mit dieser Nummer kann die Zulassungsstelle die Daten von den Zentarlrechner abrufen und überprüfen ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

Mit der Abschaffung der Doppelkarte werden die Bearbeitungszeiten bei der Zulassung eines Fahrzeuges verkürzt.

Freitag, 21. Dezember 2007

Einführung des Datenfunk bei der Taxi München eG


Datenfunk in München

Nun wird es endlich wahr, auch die Taxi München eG bekommt einen Datenfunk. Die unerträglich lange Testphase ist nun endlich vorrüber.

Der Anschaffungspreis konnte unter mit 985 € netto unter der 1000 € Marke gehalten werden. Derzeit ist eine Abindung nur zum Hale-Taxameter möglich. An einer technischen Umsetzung mit dem Argo-Kienzle 1150 wird noch gearbeitet.
Die Geräte können ab 2006 in der Zentrale gegen Bezahlung abgeholt werden.
Zur Bedienung des Datenfunks ist eine Schulung nötig, diese kostet 35 € netto (41,65 €). In diesen Kosten ist der Ausweis und ein Handbuch enthalten.
Bei Schichtbeginn muss sich der Fahrer mittels der Magentkarte anmelden und bei Schichtende wieder abmelden.

Donnerstag, 13. Dezember 2007

Aufhebungsvertrag

Im Taxigewerbe kommt es öfters vor, das der Taxifahrer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden will. In diesen Fall sollte man auf einen Aufhebungsvertrag mit seinen Mitarbeiter bestehen.
Der Aufhebungsvertrag sollte folgendes enthalten.

  • Datum der Aufhebung
  • Abgeltung des Jahresurlaubes
  • das keine Abfindung gezahlt wird
  • die Verschwiegenheitspflicht
  • Mitteilungsplicht

Damit schützt sich der Arbeitgeber vor unliebsamen Überraschungen.

DerAufhebungsvertrag muss schriftlich verfasst werden.