Donnerstag, 13. Dezember 2007

Aufhebungsvertrag

Im Taxigewerbe kommt es öfters vor, das der Taxifahrer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden will. In diesen Fall sollte man auf einen Aufhebungsvertrag mit seinen Mitarbeiter bestehen.
Der Aufhebungsvertrag sollte folgendes enthalten.

  • Datum der Aufhebung
  • Abgeltung des Jahresurlaubes
  • das keine Abfindung gezahlt wird
  • die Verschwiegenheitspflicht
  • Mitteilungsplicht

Damit schützt sich der Arbeitgeber vor unliebsamen Überraschungen.

DerAufhebungsvertrag muss schriftlich verfasst werden.

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