Donnerstag, 27. Dezember 2007

Doppelkarte wird abgeschafft

Ab dem 1. März 2008 wird die Doppelkarte als Versicherungsnachweis von dem elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.

Der Versicherungnehmer erhält bei Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Code-Nummer. Unter dieser Code-NUmmer hat die Versicherungsgesellschaft in einem Zentralrechner des Kraftfahr-Bundesamtes die versicherungsrelevaten Daten abgespeichert. Mit dieser Nummer kann die Zulassungsstelle die Daten von den Zentarlrechner abrufen und überprüfen ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

Mit der Abschaffung der Doppelkarte werden die Bearbeitungszeiten bei der Zulassung eines Fahrzeuges verkürzt.

Freitag, 21. Dezember 2007

Einführung des Datenfunk bei der Taxi München eG


Datenfunk in München

Nun wird es endlich wahr, auch die Taxi München eG bekommt einen Datenfunk. Die unerträglich lange Testphase ist nun endlich vorrüber.

Der Anschaffungspreis konnte unter mit 985 € netto unter der 1000 € Marke gehalten werden. Derzeit ist eine Abindung nur zum Hale-Taxameter möglich. An einer technischen Umsetzung mit dem Argo-Kienzle 1150 wird noch gearbeitet.
Die Geräte können ab 2006 in der Zentrale gegen Bezahlung abgeholt werden.
Zur Bedienung des Datenfunks ist eine Schulung nötig, diese kostet 35 € netto (41,65 €). In diesen Kosten ist der Ausweis und ein Handbuch enthalten.
Bei Schichtbeginn muss sich der Fahrer mittels der Magentkarte anmelden und bei Schichtende wieder abmelden.

Donnerstag, 13. Dezember 2007

Aufhebungsvertrag

Im Taxigewerbe kommt es öfters vor, das der Taxifahrer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden will. In diesen Fall sollte man auf einen Aufhebungsvertrag mit seinen Mitarbeiter bestehen.
Der Aufhebungsvertrag sollte folgendes enthalten.

  • Datum der Aufhebung
  • Abgeltung des Jahresurlaubes
  • das keine Abfindung gezahlt wird
  • die Verschwiegenheitspflicht
  • Mitteilungsplicht

Damit schützt sich der Arbeitgeber vor unliebsamen Überraschungen.

DerAufhebungsvertrag muss schriftlich verfasst werden.

Freitag, 23. November 2007

Taxi-Einzelunternehmer im Visier des Zolls

Nachdem in den letzten Jahren die Taxi-Mehrwagenunternehmer besonders stark überprüft und kontrolliert wurden schient sich Erkenntnis bei den Prüfern durchzusetzen, das besonders die Einzelunternehmer die schwarzen Schafe im Taxigewerbe sind.
Mit den Erfahrungswerten die bei den Großunternehmern gesammelt und ausgewertet wurden werden jetzt die Kleinunternehmen verglichen. Da soll es immer noch Unternehmen geben die unter 3.000 € Umsatz im Monat angeben und konnten in der Vergangenheit sicher sein nicht kontrolliert werden.

Der Einzelunternehmer hat keine Mitwisser über die Beträge die er dem Finanzamt vorenthält, ein Unternehmen mit mehreren Arbeitnehmern hat immer diese auch als Mitwisser. Das bedeutet, das ein unzufriedener Taxifahrer mit seinen Wissen seinen Taxiunternehmer unter Druck setzen könnte. Daher kann sich ein Unternehmer diesen Risiko gar nicht aussetzen.

Mehrwagenunternehmer sind an regelmäßige Prüfungen durch die Sozialkassen und Finanzamt gewöhnt und sind auch deswegen gezwungen den Betrieb ordentlich zu führen, dagegen der Einzelunternehmer keine Kontrollen kennt und sich deswegen in Sicherheit wiegt.

Deswegen ist es zu begrüßen, das der Zoll endlich auf der richtigen Spur ist und somit mithilft das Gewerbe zu bereinigen. Zuerst musste der Zoll natürlich die Großunternehmen unter die Lupe nehmen, allein aus wirtschaftlichen Gründen, auch um mit Erfolgsmeldungen glänzen zu können. Ein paar Groß-Taxiunternehmen boten auch genügend Stoff dazu (siehe Groh).

Wenn der Vertreter der Einzelunternehmer, Hans Meisner (wiedergewählter vorbestrafter Chef der Taxi-München eG) öffentlich vor amtlichen Gewerbevertretern und im Taxikurier seine Einzelunternehmer beschwichtigt, der einzuführende Datenfunk stelle mit der Datenspeicherung keine Überprüfbarkeit dar, dann spricht das Bände.

Immer wieder hört man das Argument, von den Kleinunternehmern, ohne das Schwarzgeld könne man nicht überleben, somit wird der Rechtsbruch mit dem Überlebenskampf entschuldigt.

Besonders ärgerlich ist wenn diese Kleinunternehmer noch dazu Personal beschäftigen, zumeist ohne Anmeldung, ohne Lohnnebenkosten. Hiermit treten sie in Konkurrenz zu den Mehrwagenunternehmern, die auf das Personal angewiesen sind. Der Taxifahrer, der kurzsichtig nur an den augenblicklichen Verdienst denkt (und davon gibt es viele), wird bei dem Taxiunternehmern fahren, bei dem er sich die Sozialabgaben und Lohnsteuer sparen kann.
Um diesen Missstand zu beseitigen, müssten wesentlich mehr Kontrollen auf der Strasse stattfinden.

Wenn sich in unseren Betrieb zehn Taxifahrer vorstellen, wollen neun davon keine oder nur geringe Abgaben zahlen. Aber alle Taxifahrer die wir abweisen finden innerhalb kürzester Zeit einen Job, aber zumeist nicht bei den Mehrwagenunternehemern.

Fazit: Gratulation an den Zoll, jetzt seit ihr auf der richtigen Spur. Es ist natürlich weit aufwendiger viele kleine Unternehmer zu kontrollieren und nicht so medienwirksam, aber wenn der Kleinunternehmer auch mit Kontrollen rechnen muss werden automatisch mehr Umsätze an die Sozialkassen und das Finanzamt gemeldet.

Dienstag, 20. November 2007

Weihnachtsgeld


In Deutschland erhält jeder zweite Arbeitnehmer noch Weihnachtsgeld, besonders in den finanzkräftigen Unternehmen. Dazu gehört die Taxibranche aber nicht und deswegen wird im Allgemeinen kann Weihnachtsgeld an die Arbeitnehmer ausbezahlt.

Als erste Form der Weihnachtszuwendung erhielten die Schuster ein Stück Leder von ihren Meister, um sich selbst ein paar Schuhe zu machen.
Der öffentliche Dienst erhielt ab 1956 eine Sonderzuwendung zu Weihnachten, auch immer mehrer Betriebe zahlten zusätzlich ein Weihnachtsgeld.
Dae Name bezieht sich auf das christliche Weihnachtsfest und sollte zum Kauf von Geschenken dienen um so das Weihnachtsfest zu verschönern.

In der Zeit der knappen Kassen ist das Weihnachtsgeld auf dem Rückzug und immer mehr Firmen stellen diese Sonderzuwendungen ein.

Dienstag, 13. November 2007

Mogelpackung Garantieleistung bei VW

Nachdem Volkswagen seine Marktanteile auf dem Taximarkt ausbauen konnte, besonders durch die technischen Probleme und falsche EnergiepolitikChrysler, verschenken sie ihr Erworbenes leichtfertig.
Der größte Teil der Kunden wechselten von Mercedes auf Volkswagen und waren großzügige Garantieleistungen gewöhnt. Nun wird der Taxikunde bei VW plötzlich mit einer intoleranten Handhabung der Garantieleistungen konfrontiert.
Zum Beispiel, das unverzichtbare Leihtaxi im Reparaturfall. In unseren Betrieb gab es bei jeder Abrechnung mit dem Leihtaxi Probleme, wenn die Serviceintervalle nicht genau eingehalten wurden, wird das Leihtaxi verweigert.

Im dritten Jahr gewährt Volkswagen eine erweiterte Garantie, in dieser Zeit erhält der Taxikunde 70% der Materialkosten erstattet, 30% und die Arbeitszeit muss er selbst bezahlen. Aber auch hier wird dieses verweigert wenn der Serviceplan nicht lückenlos eingehalten wurde.

Unser Betrieb wurde von VW geködert, mit den Versprechen die kleineren Servicearbeiten selbst durchführen zu können, wie Ölwechsel, Filterwechsel usw. , plötzlich werden uns Garantieleistungen verweigert, weil unsere Fahrzeuge (Touran, Passat) nicht alle 30.000 km zum Service vorgefahren sind.

Bei der Neuanschaffung eines Taxis sollte unbedingt der enorme Kostenfaktor Garantieleistung mit einberechnet werden. Auch der Zahnriemenwechsel, der alle 120.000 km bei einem Touran oder Passat fällig ist und das teure Longlifeöl, das diese Fahrzeuge benötigen, darf als Kostenfaktor nicht übersehen werden. Die Kalkualtion sollte man mit dem niedrigeren Wiederverkaufswert abschließen.

Man sollte sich nicht durch den geringeren Verkaufspreis eines Touran oder Passat täuschen lassen, sondern einen besonderen Augenmerk auf die Kosten während des Betriebs achten. Und hier schneidet VW im Vergleich zu Mercedes schlecht ab.

Freitag, 9. November 2007

Online-Rechnungen

Immer häufiger wird man mit Rechnungen konfrontiert, die Online versandt werden. Dies spart den Versender enorme Kosten, da das Versenden einer herkömmlichen Rechnung ca. 4,00 € und das einer Online-Rechnungen nur 0,15 € kostet.

Um die Vorsteuerabzug einer solchen Online-Rechnung geltend zu machen muss jedoch einiges beachtet werden. Eine gültige Rechnung muss mit einer digitalen Signatur versehen sein. Der Rechnungsempfänger muss die Signatur und das Zertifikat auf ihre Gültigkeit überprüfen. Dieser Prüfungsvorgang muss protokolliert und mit dem Rechnungseingang archiviert werden.

Dadurch will der Gesetzgeber die Manipulationmöglichkeit der digitalen Medien einschränken. In der Praxis bedeutet die einen erhöhten Verwaltungaufwand.

Es gibt die Möglichkeit seine Rechnungen über das Internet überprüfen zu lassen und kann sich eine Bescheinigung über die Gültigkeit des Zertifikats ausdrucken lassen.

Wem der Audwand noch zu groß ist, sollte mit seinen Lieferanten, die Zusendung der Rechnung mit der Post vereinbaren.

Dienstag, 6. November 2007

Kfz-Versicherung kündigen

Bei fast allen Versicherungen gilt:
Der Neukunde ist König und der Altkunde wird abkassiert.


Deswegen sollten Sie den Termin 30.11. nicht versäumen. Bis zu diesen Zeitpunkt muss ihre Kündigung der Kfz-Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft eingegegangen sein, am besten als Einschreiben mit Rückschein.

Vergleichen Sie jährlich die Angebote der Taxiversicherer.

Hier finden Sie eine Liste der Taxiversicherer


Montag, 22. Oktober 2007

Besteht eine Winterreifenpflicht?

Mit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung § 2 Abs. 3a StVO von 2006 wurde auch die Anpassung der Fahrzeuge an die Wetterverhältnisse geregelt.
Aus dieser Verordnung läßt sich keine ausdrückliche Winterreifenpflich herleiten.
Wenn jedoch die Strassen mit Matsch und Schnee bedeckt sind, muss der Wagen mit Sommerrreifen stehenbleiben.
Bei Zuwiderhandlung ist ein Bußgeld von 20 € und wenn zusätzlich der Verkehr behindert wird ein Bußgeld von 40 € fällig.

Wer mit ungenügender Bereifung unterwegs ist gefährdet auch die Leistung der Kasko-Versicherung.

Fazit: Nach dem Gesetz besteht keine direkte Winterreifenpflicht, doch wer auf die Mobilität des Autos angewiesen ist, für dem besteht die Winterreifenpflicht indirekt doch.

Platin - Winterreifen

Platin der Winterreifen des Herstellers Pneuhage

Der Platin-Winterreifen von dem Hersteller Pneuhagen stellt einen hochwertigen und preisgünstigen Reifen besonders für den Taxibetrieb dar.
Bereits seit 1987 vertreibt der Hersteller die Marke Platin als erstklassiges Produkt. Der Preis des Winterreifen RP30 ist günstig für die hohe Qualität.
Partner für die Produktion waren von Anfang an namhafte Markenhersteller, die das PLATIN-Sortiment im Hinblick auf die Anforderungen des Marktes ständig weiterentwickelt haben.
Der Winterreifen wird über den Fachhandel vertrieben.

Kündigung der Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherungen haben in der Regel eine Laufzeit bis zum Ende des Kalenderjahres. Wenn diese nicht gekündigt wird verlängert sich die Laufzeit in der Regel um eine Jahr.
Die Kfz-Versicherung für das Taxi stellt einen der größten Ausgaben im Taxibetrieb und daher lohnt sich ein alljährlicher Vergleich.

Wer einen besseren und güstigeren Anbieter gefunden hat muss die alte Versicherung bis spätestens zum 30.11. gekündigt haben.

Es empfiehlt sich die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu senden um einen Nachweis für die fristgemäße Kündigung zu haben.

Freitag, 28. September 2007

Mindestlohn. Petition an den Bundestag

Am 4. September 2006 reichte ein Ralf Steinicke eine Petition beim Bundestag ein, mit der Forderung den Mindestlohn auch für das Taxi und Mietwagengewerbe einzuführen.

Er begründet seinen Antrag mit dem Verweis auf das Vorhandensein des Tarifvertrages in Bayern.

Wenn sich die Unternehmen an diesen Tarifvertrag halten würden ständen die Taxis in Bayern still, denn ein Mindestlohn von 1.660 € wie von der Gewerkschaft festgeschrieben ist schlichtweg nicht bezahlbar.

Dieser Einreicher sollte sich auch mal die Frage stellen, wieviele Taxifahrer überhaupt gewerkschaftlich organisiert sind?

Vielleicht geht ihm dann ein Licht auf.

Montag, 27. August 2007

Okoberfest 2007

Das Okoberfest beginnt am 22.September 2007 und endet am 7.Oktober. Der Taxiunternehmer kann seine letzten Vorbereitungen treffen. So müssen die Fahrzeuge auf ihren technischen Zusatnd überprüft werden. Demnächst fällige Bremsbeläge oder Wartungsarbeiten vor dem Oktoberfest erledigen.

Da bei der Wies'nzeit mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist, sollte man seine im Fahrzeug mitführungspflichtige Unterlagen auf ihre Vollständigkeit überprüfen.

Mitzuführen sind

  • Konzessionsauszug
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kfz-Schein)
  • HU und AU Bescheinigung
  • Tarifordnung (mit Ergänzungsblatt vom 15.05.2006)
  • Stadtplan nicht älter als 2 Jahre
  • Konzessionsschild
  • Unternehmeranschrift
  • Fahrpreis-Quittungen
  • Warnweste
  • Verbandskasten

Donnerstag, 23. August 2007

Neues Urteil zur Umsatzsteuer bei Taxifahrten

Der verminderte Umsatzsteuersatz gilt für Taxen innerhalb der Gemeinde oder wenn die Fahrt nicht mehr als 50 km beträgt.

Bei der Beförderung eines Fahrgastes zu einem Fahrziel mit einer Entfernung von 30 km und mit Abholung des gleichen Fahrgastes fasste das Finanzamt die beiden Fahrten zun einer Fahrt zusammen und veranlagte diese mit dem normalen Umsatzsteuersatz von 19%, da die Gesamtstrecke nun die 50 km überschritt.

Das BFH hat nun mit dem Urteil vom 31.05.07 V R 18/05 im Sinne der Taxiunternehmer entschieden.

Wenn der Fahrtauftrag unterbrochen wird, der Fahrer nicht auf den Fahrgast, liegen zwei getrennte Beförderungsaufträge vor, die dann jeweils mit dem verminderten Umsatzsteuerstatz veranlagt werden.

Auch wenn die Rückfahrt im Voraus vereinbart wurde gilt der verminderte Steuersatz.

Freitag, 6. Juli 2007

Rauchverbot im Taxi ab dem 1.September 2007

Nach dem Bundestag stimmte nun auch der Bundesrat dem Nichtraucherschutzgesetz zu und tritt am 1. September in Kraft.

Das Rauchverbot gilt nun in allen Behörden des Bundes sowie auf Bahnhöfen und Flughäfen. Auch die öffentlichen Verkehrsmittel, wie Züge, Flugzeuge, Fährschiffe und Taxis sind davon betroffen.

Es sterben ca. 3.300 Nichtraucher pro Jahr an den Folgen des passiven Rauchens
Jugendliche dürfen erst ab dem 18. Lebensjahr Tabakwaren kaufen. Künftig wird Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot als Ordungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld geahndet.

So müssen ab dem 1. September 2007 alle Taxis rauchfrei sein, das bedeutet, das auch für den Fahrer bei Leerfahrten, absolutes Rauchverbot herrscht.

Es besteht eine gesetzliche Hinweispflicht und so müssen alle Fahrzeuge mit einem Nichtraucherschild gekennzeichnet werden.

Samstag, 30. Juni 2007

Peking Taxifahrer als Vorbild

Ab Mitte Juli dürfen die 70.000 Pekinger Taxifahrer weder einen Bart tragen oder sich den Kopf kahlscheren lassen. Die Stadtverwaltung von Peking will somit das Images für die Olympiade 2008 aufbessern. Bereits vor zwei Monate verbot diese das Tragen von Ohrringen und allzu moderner Frisuren, auch das Rauchen und Essen in den Fahrzeugen ist ihnen verboten.

Darüber könnten wir auch mal nachdenken!

Donnerstag, 28. Juni 2007

Generalversammlung der Taxi München eG

Die Generalversammlung findet am Mittwoch, 11. Juli 2007, um 9.30 Uhr im Löwenbräu-Keller, Nymphenburger Str. 2, statt.

TAGESORDNUNG:

  1. Begrüßung und Genehmigung der Tagesordnung

  2. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2006 und Vorlage des Jahresabschlusses
    2006

  3. Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit

  4. Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Genossenschaftsverband
    Bayern. e. V.

  5. Aussprache zu den Berichten

  6. 6. Beschlussfassung der Generalversammlung
    1. Genehmigung des Jahresabschlusses 2006

    2. Behandlung des Bilanzverlustes

    3. Entlastung des Vorstandes

    4. Entlastung des Aufsichtsrates

  7. Wahlen

    1. Vorstand
      für den turnusgemäß ausscheidenden Herrn Johann Meißner, Taxi 1382, für
      den vorzeitig ausscheidenden Herrn Reinhold Siegel, Taxi 2476

    2. Aufsichtsrat
      für die turnusgemäß ausscheidenden Herr Sandor Borell, Taxi 66, Herr Alfons
      Haller, Taxi 1953 und Herr Werner Hillermann, Taxi 2060

    3. eventuelle Nachwahl
  8. Gesetzlich vorgeschriebene Satzungsänderungen (siehe Anlage)

  9. Gewerbepolitische Maßnahmen für das Münchner Taxigewerbe

  10. Kooperative Mitgliedschaft der Taxi-München eG im Landesverband e.V.

  11. Datenfunk

    1. Verlosung von 5 Datenfunkausrüstungen mit Montage

    2. Datenfunkpräsentation

  12. Verschiedenes
Gemäß der Satzung § 25 Abs. 1 sind Vertretungen durch Vollmacht nicht möglich. Zutritt haben nur Mitglieder und geladene Gäste. Stimmkarten werden nur gegen Vorlage eines amtlich, gültigen Lichtbildausweises ausgegeben.

    Mittwoch, 27. Juni 2007

    Hauptzollamt München zu Gast beim TVM

    Am 4.7.2007 findet in den Räumlichkeiten des TVM (Taxiverein München) rine Informationsveranstaltung zum Thema Schwarzarbeit statt. Der TVM konnte als Gesprächspartner den Pressesprecher des Hauptzollamtes München Herrn René Matschke gewinnen.

    Man sollte die Gelegenheit nützen, um sich über die Schwarzarbeit im Taxigewerbe aus erster Hand zu informieren.

    Die Informationsveranstaltung findet am
    Mittwoch, den 04. Juli 2007, um 10:00 Uhr
    in den Räumen des TVM, Rosenheimer Str. 139 statt.

    Samstag, 2. Juni 2007

    Das Potential des Taxi mehr nützen

    In Anbetracht des Mißverhältnisses der Fahr- zu den Standzeiten kommen Zweifel auf, ob wir unser Potenial des Taxis effektiv nützen. Wenn die Fahrgäste ausbleiben, dann dürfen wir uns nicht zu schade sein, auch andere Tätigkieten auszuführen. Unsere Stärken ist doch die ständige Verfügbarkeit rund um die Uhr, die ganze Woche. Wir können innerhalb kürzester Zeit an jedem Ort in München sein. Wir besitzen Fahrzeuge, in denen auch größere Gegenstände transportiert werden können.

    Ein paar Ideen


    • Kurierfahrt verstärkt ausführen

    • Schlüsseldienst

    • Postkastenentleerung



    Weitere Vorschläge sind willkommen

    Dienstag, 29. Mai 2007

    Dacia Logan als Taxi

    Ein Taxifahrzeug unter 10.000 € bietet nur Dacia mit dem Dacia Logan MCV an.

    Eine hohe Kundennachfrage hat auch Intax veranlasst ein Taxi-Paket für den Dacia Logan zu entwickeln.

    Dienstag, 22. Mai 2007

    Farbfreigabe beim Taxi

    Große Fimen geben ein Vermögen für ein einheitliches Erscheinungsbild aus und wir sollen freiwillig darauf verzichten mit der nicht Verständlichen Argumentation, das der Wiederverkaufswert dadurch höher sei.
    Ganz vergessen wird die Ersparniss bei Fahrzeugkauf mit Taxipaket. Diese Ersparnis hebt den angeblichen Wiederverkaufswert leicht auf. Ausserdem spielt beim Verkauf eines Fahrzeuges mit 400.000 km die Fahrzeugfarbe keine große Rolle mehr.
    Nachdem mein Privatfahrzeug auch elfenbeinbeige ist und ich sehr oft mit einem Taxi (auch ohne Dachzeichen) verwechselt werde, beweist das nur das die Farbe mit dem Taxi gleichgesetzt wird.
    Jeder Werbefachmann würde verständnislos den Kopf schütteln, das man ein eingeführtes Markenzeichen einfach abschaffen würde.

    Dienstag, 30. Januar 2007

    Mindestlöhne im Taxigewerbe

    Der vorgeschlagene Mindestlohn von 7,50 € würde jeden Taxiunternehmer in den Ruin treiben, denn wenn der Taxifahrer einen festen Mindestlohn bekäme, hätte dieser ja keine Motivation mehr Umsatz einzufahren.

    Aushilfen die knapp unter 400 € verdienen würden diese Grenzen überschreiten und sozialversicherungspflichtig werden.