Kfz-Versicherung kündigen
Bei fast allen Versicherungen gilt:
Der Neukunde ist König und der Altkunde wird abkassiert.
Der Neukunde ist König und der Altkunde wird abkassiert.
Deswegen sollten Sie den Termin 30.11. nicht versäumen. Bis zu diesen Zeitpunkt muss ihre Kündigung der Kfz-Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft eingegegangen sein, am besten als Einschreiben mit Rückschein.
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