Dienstag, 6. November 2007

Kfz-Versicherung kündigen

Bei fast allen Versicherungen gilt:
Der Neukunde ist König und der Altkunde wird abkassiert.


Deswegen sollten Sie den Termin 30.11. nicht versäumen. Bis zu diesen Zeitpunkt muss ihre Kündigung der Kfz-Versicherung bei der Versicherungsgesellschaft eingegegangen sein, am besten als Einschreiben mit Rückschein.

Vergleichen Sie jährlich die Angebote der Taxiversicherer.

Hier finden Sie eine Liste der Taxiversicherer


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