Montag, 22. Oktober 2007

Besteht eine Winterreifenpflicht?

Mit der Neufassung der Straßenverkehrsordnung § 2 Abs. 3a StVO von 2006 wurde auch die Anpassung der Fahrzeuge an die Wetterverhältnisse geregelt.
Aus dieser Verordnung läßt sich keine ausdrückliche Winterreifenpflich herleiten.
Wenn jedoch die Strassen mit Matsch und Schnee bedeckt sind, muss der Wagen mit Sommerrreifen stehenbleiben.
Bei Zuwiderhandlung ist ein Bußgeld von 20 € und wenn zusätzlich der Verkehr behindert wird ein Bußgeld von 40 € fällig.

Wer mit ungenügender Bereifung unterwegs ist gefährdet auch die Leistung der Kasko-Versicherung.

Fazit: Nach dem Gesetz besteht keine direkte Winterreifenpflicht, doch wer auf die Mobilität des Autos angewiesen ist, für dem besteht die Winterreifenpflicht indirekt doch.

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