Freitag, 9. November 2007

Online-Rechnungen

Immer häufiger wird man mit Rechnungen konfrontiert, die Online versandt werden. Dies spart den Versender enorme Kosten, da das Versenden einer herkömmlichen Rechnung ca. 4,00 € und das einer Online-Rechnungen nur 0,15 € kostet.

Um die Vorsteuerabzug einer solchen Online-Rechnung geltend zu machen muss jedoch einiges beachtet werden. Eine gültige Rechnung muss mit einer digitalen Signatur versehen sein. Der Rechnungsempfänger muss die Signatur und das Zertifikat auf ihre Gültigkeit überprüfen. Dieser Prüfungsvorgang muss protokolliert und mit dem Rechnungseingang archiviert werden.

Dadurch will der Gesetzgeber die Manipulationmöglichkeit der digitalen Medien einschränken. In der Praxis bedeutet die einen erhöhten Verwaltungaufwand.

Es gibt die Möglichkeit seine Rechnungen über das Internet überprüfen zu lassen und kann sich eine Bescheinigung über die Gültigkeit des Zertifikats ausdrucken lassen.

Wem der Audwand noch zu groß ist, sollte mit seinen Lieferanten, die Zusendung der Rechnung mit der Post vereinbaren.

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