Donnerstag, 27. Dezember 2007

Doppelkarte wird abgeschafft

Ab dem 1. März 2008 wird die Doppelkarte als Versicherungsnachweis von dem elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) abgelöst.

Der Versicherungnehmer erhält bei Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Code-Nummer. Unter dieser Code-NUmmer hat die Versicherungsgesellschaft in einem Zentralrechner des Kraftfahr-Bundesamtes die versicherungsrelevaten Daten abgespeichert. Mit dieser Nummer kann die Zulassungsstelle die Daten von den Zentarlrechner abrufen und überprüfen ob ein gültiger Versicherungsschutz besteht.

Mit der Abschaffung der Doppelkarte werden die Bearbeitungszeiten bei der Zulassung eines Fahrzeuges verkürzt.

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