Donnerstag, 24. Januar 2008

Verstoß gegen die Funkdienstordnung bei der Taxi-München eG

Immer mehr Unternehmer erhalten seit geraumer Zeit Post von der Genossenschaft der Taxi München eG in der wegen eines Verstoßes gegen die Funkdienstordung eine Gebühr für einen erhöten Verwaltungsaufwand erhoben wird. In der Funkdienstordnung findet sich eine solche Regelung nicht, anscheinend wird hier willkürlich eine Gebühr erhoben um den Unternehmer abzustrafen. Wie die Genossenschaft auf einen erhöhten Verwaltungsaufwand von 100 € kommt, das kann ein Taxifahrer mit seinem geringen Verdienst nicht nachvollziehen.


Taxi München Selbstverständlich sollen Sanktionen für den Fahrer beim Verstoß gegen die Funkdienstordnung möglich sein. Aber mit den undurchdachten Bestrafungsmaßnahmen trifft man die Falschen. Es wird das Fahrzeug mit seinen Fahrer bestraft, aber nicht der Fahrer direkt, der den Verstoß gegen die Funkdienstordung verursachte. Gerade bei Taxiunternehmen, bei denen die Fahrer häufig die Fahrzeuge durchwechseln, stellt dies eine Ungerechtigkeit dar. Den Unternehmer zu bestrafen für etwas, was er nicht getan hat, widerspricht jeden Gerechtigkeitssinn.

Man kann nur jeden Unternemer empfehlen diese Strafen nicht zu bezahlen, da jede Rechtsgrundlage fehlt, um diese überzogenen Verwaltungsgebühren zu fordern.

Natürlich hat dazu die Genossenschaft eine eigene Rechtsvorstellung wie wir aus Vergangenheit wissen.




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