Ausweismitführungspflicht des Taxifahrer/in
Dank dem SchwarzArbG (Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) dürfen alle Taxifahrer/innen ab dem 1.1.2009 einen amtlichen Ausweis mit sich führen. Bei Mißachtung dieser Verordnung wird ein Bußgeld von 75,00 € erhoben.
Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet sein Personal schriftlich über diese Pflichten zu informieren und dieses zu protokollieren. Auch erkann bei Mißachtung mit 1.000 € Strafe belangt werden.
Dafür ist dir Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis ab dem 1.1.2009 entfallen.
siehe auch