Donnerstag, 5. November 2009

Ausweismitführungspflicht des Taxifahrer/in

Dank dem SchwarzArbG (Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung) dürfen alle Taxifahrer/innen ab dem 1.1.2009 einen amtlichen Ausweis mit sich führen. Bei Mißachtung dieser Verordnung wird ein Bußgeld von 75,00 € erhoben.

Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet sein Personal schriftlich über diese Pflichten zu informieren und dieses zu protokollieren. Auch erkann bei Mißachtung mit 1.000 € Strafe belangt werden.

Dafür ist dir Mitführungspflicht für den Sozialversicherungsausweis ab dem 1.1.2009 entfallen.

siehe auch

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

[url=http://murudobaros.net/][img]http://murudobaros.net/img-add/euro2.jpg[/img][/url]
[b]repairing internet explorer in windows xp, [url=http://murudobaros.net/]key generator for nero 9[/url]
[url=http://murudobaros.net/]adobe macromedia software llc[/url] cheap software world filemaker pro 10 bible release date
purchase discount software [url=http://murudobaros.net/]computer software discounts for[/url] college student discount software
[url=http://murudobaros.net/]direct sells filemaker pro database[/url] buy oem software
[url=http://murudobaros.net/]on line store software[/url] selling software 2007
microsoft office win 2007 enterprise on dvd [url=http://murudobaros.net/]buy and sell signal software[/b]