Dienstag, 19. Oktober 2010

Mini-Taxi

In Schleswig-Holstein wurde eine Ausnahme-Genehmigung für Mini-Taxis erteilt. Normaleweise müßte ein Taxi zwei Türen nach BOKraft § 25 auf der Beifahrerseite haben um eine Zulassung zu erhalten.

Das Mini-Taxi ist ein Fahrzeug das nur eine Person befördern kann. Da die meisten Fahrten nur mit einer Person durchgeführt werden, scheint der Einsatz kleiner Fahrzeuge sinnvoll, da diese wesentlich kostengünstiger und umweltfreundlicher fahren können.

Überwiegend werden als Mini-Taxis Smarts von Mercedes Benz eingesetzt.

Als einzige Landesbehörde hat Schleswig-Holstein das Mini-Taxi genehmigt, alle anderen Bundesländer nehmen davon Abstand.

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