Winterreifenpflicht 2010
Der Gesetzgeber wurde durch ein im Juli ergangenes Urteil durch das Oberlandesgericht Oldenburg zur GEROTAX - Winterreifen
Präzisierung der Straßenverordnung aufgerufen.
Ab dem 29.11.2010 besteht bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" Winterreifenpflicht. Es dürfen nur Reifen mit der Bezeichnung M+S verwendet werden.
Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld von 40 € ausgesprochen und dazu erhält man einen Punkt in Flensburg.
Weiteres zur Winterreifenpflicht
Ab dem 29.11.2010 besteht bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" Winterreifenpflicht. Es dürfen nur Reifen mit der Bezeichnung M+S verwendet werden.
Bei Nichtbeachtung wird ein Bußgeld von 40 € ausgesprochen und dazu erhält man einen Punkt in Flensburg.
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GEROTAX - Winterreifen